Beerdigungsgottesdienst und Bestattung

Wir möchten Sie begleiten, wenn Sie von einem Menschen Abschied nehmen müssen. Das Sterben gehört zum menschlichen Leben dazu. Als Christen glauben wir, dass wir Menschen auch in der Situation des Todes und des Abschieds nicht ohne Trost und Geborgenheit sind.

Wenn jemand gestorben ist

Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden, dieser muss den Tod bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie für den Bestatter bei der Meldung des Todesfalles brauchen.
Stirbt der Angehörige im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen von der Spitalverwaltung.
Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden.

Kontakt mit dem Pfarramt

Nach dem Tod eines Angehörigen nehmen Sie möglichst rasch mit dem Pfarramt Kontakt auf. Dort wird der Zeitpunkt für den Beerdigungsgottesdienst sowie für das Sterbegebet festgelegt.
Die Todesfälle werden, sobald der Verstorbene in der Totenkapelle ruht, mit der Sterbeglocke, entweder um 8.00 Uhr oder am Abend um 18.00 Uhr verkündet.
Auf dem Pfarramt erfahren Sie auch, welcher Seelsorger die Gestaltung des Gottesdienstes übernimmt. Zusammen im Gespräch mit den Angehörigen des Verstorbenen, wird dann die Gestaltung des Gottesdienstes besprochen. Der Cäcilienchor gestaltet den Gottesdienst musikalisch mit. Die Pfarrei stellt den Organisten zur Verfügung.

Kontakt mit dem Bestattungsamt

Alles, was über die Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes und über die Bestattung hinausgeht, wird mit dem Bestattungsbeamten besprochen.

Dreissigster/Jahresgedächtnis

In der katholischen Kirche kennen wir den sogenannten Dreissigsten. Ungefähr dreissig Tage nach dem Tod gedenken wir im Gottesdienst der/des Verstorbenen.
Jährlich gedenken wir beim Jahresgedächtnis den Verstorbenen . Die Namen der Verstorbenen, für welche das Jahresgedächtnis gehalten wird, werden im Pfarrblatt veröffentlicht und zu Beginn des Gottesdienstes erwähnt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:

a) die Jahrzeitstiftung für 20 Jahre: Sie bezahlen einen einmaligen Betrag und können das Gedächtnis auf einen bestimmten Tag (z.B. dritter Samstag im Mai) für den entsprechenden Zeitraum festlegen.

b) Das Jahresgedächtnis: Sie melden sich jedes Jahr mindestens einen Monat im Voraus beim Pfarramt und legen das Jahresgedächtnis in Absprache mit dem Seelsorger fest.

 

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